7.3.10, Eidg. Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"

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Leider neigen einige sozial Denkende dazu, den Tierschutz gegen die Unterstützung von schwächeren Menschen auszuspielen. Es sei doch nicht sinnvoll, mehr für Tiere zu tun, solange wir die Probleme von Menschen nicht lösen könnten. Das ist aus meiner Sicht ein Fehlschluss. Solidarität als wertvollste Eigenschaft des Menschen wird auch gestärkt, indem wir Tieren das Recht auf Schutz vor Misshandlung einräumen.
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Was bringt denn ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann? Nichts! Genau das ist das Problem beim Tierschutzgesetz. Da sich Tiere vor Gericht nicht vertreten können, kommen die Täter jeweils glimpflich davon. Oder wieso bekommt ein Tierquäler unter Umständen nur eine lächerliche Busse? Damit das Tierschutzgesetz auch vor Gericht konsequent umgesetzt wird, braucht es den Tierschutzanwalt. Das Beispiel im Kanton Zürich beweist, dass dieser die effizienteste und kostengünstigste Lösung ist um die Tiere zu schützen und den Tierschutz vor Gericht einzuhalten. Wer nichts zu verstecken hat, braucht den Tierschutzanwalt auch nicht zu fürchten. Tierquäler haben diese Furcht aber zu Recht, da sie es vor Gericht dann mit einem Fachmann zu tun bekommen. Die daraus resultierenden Urteile und das Wissen, dass es den Tieranwalt als Wächter der Tiere gibt, werden eine stark präventive Wirkung erzielen
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Ich bin auch der Meinung, Tierquäler müssen hart bestraft werden. Was bringt uns jedoch ein Anwalt, der erst einschreitet, wenn das Tier schon gequält oder schon getötet wurde. Zudem bin ich der Meinung, es braucht nicht noch mehr Anwälte, die ja bekanntlich auch nicht unbedingt aus der "Tierwelt" kommen. Viel eher braucht es mehr kantonale Veterinäre, die z.B. auch überprüfen können, bevor es zu solchen schlimmen Fällen kommt, welche ganz und gar nicht verharmlost werden dürfen! Dazu haben die Richterinnen und Richter mit dem Tierschutzgesetz die Möglichkeiten hohe Strafen durchzubringen, was hoffentlich durch Druck der Bevölkerung geschen wird.

Darum sage ich am 7. März NEIN, weil wir nicht noch mehr Anwälte brauchen!
Elias Maier - Präsident Jungfreisinnige Burgdorf, jf 25. Februar 2010 Verstoss melden
Es braucht beides, Veterinäre die überprüfen udn Anwälte, die dann dafür sorgen das ein Richter oder eine Richterin die nötigen Fakten hat um hart urteilen zu können. Im Moment kommen die Tierquälter noch zu glimplich davon, weil der/die AnklägerIn fehlt. Dies würde der Tierschutzanwalt übernehmen. Und keine Angst, es gäbe wohl max. 25 neue Anwälte, da gibt es genug andere die man abschaffen könnte :-)
Adrian Durtschi - SP 27. Februar 2010 Verstoss melden
@Elia Maier
Tierschutzanwälte haben eben dadurch, dass durch sie härtere und gerechtere Strafen gegen Tierquäler ausgesprochen werden können, sehr wohl auch eine präventive Wirkung. Wenn die Strafe nur hoch genug angesetzt ist, dann überlegt man sich vorher auch zweimal, was man mit Tieren so alles macht.
Aber es ist klar - Tierschutzanwälte sind nur die halbe Miete, dazu braucht es verstärkt auch Veterinäre, da stimme ich zu.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 3. März 2010 Verstoss melden
@Tobias, dein Argument ist eben genau ein NEIN Argument. Anwälte kosten Geld und bringen nur dann etwas, wenn sie aktiv eingreiffen. Schlussendlich müssten nur die Richter härter entscheiden, denn die Grundlagen haben sie schon. Nochmals, wer wird denn ein Tieranwalt? Einer der von Tieren viel versteht? Eher nein, denn es wird kein Bauer sein oder auch kein Veterinär sonder eben ein Anwalt der grösstenteils andere Teile des Rechts studiert. Das Geld soll in Prävention und eben Veterinäre gesteckt werden.
Elias Maier - Präsident Jungfreisinnige Burgdorf, jf 3. März 2010 Verstoss melden
@Elias Meier: Wie ist es denn bei Menschen? Brauchen diese auch keine Anwälte, da die Richter die Grundlagen ja schon haben und Anwälte ja keine Psychologen oder Ärzte sind und deshalb von den Menschen nichts verstehen?

Mit Verlaub, aber dein Argument ist absurd. Der Tierschutzanwalt des Kantons Zürich zeigt deutlich auf, dass sich die Qualität der Urteile durch den Anwalt verbessert.
David H - Piraten 3. März 2010 Verstoss melden
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Früher waren die Tiere noch Tiere. Vor zwei Jahrzehnten dann haben sie zum evolutionären Sprung angesetzt – und heute sind sie Teil der menschlichen Gesellschaft. Nur logisch, dass jetzt in allen Kantonen Tierschutzanwälte eingesetzt werden sollen...Irgendwann werden
wir in den westlichen Industrieländern ethisch korrekt und im Einklang
mit der Natur verhungern. Derweil die Anwälte sich mit Tierschutzfällen eine goldene Nase verdienen.

Mehr: http://www.welti.ch/dokumente/Tages-Anzeiger_2010-01-22.pdf
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Ich würde eher sagen, früher waren Menschen noch Menschen, und heute haben die Menschen gemerkt, dass sie eigentlich auch nur Trockennasenaffen sind.
David H - Piraten 27. Februar 2010 Verstoss melden
Wir müssen uns endlich vom Speziesismus verabschieden. Leider gibt es immer noch viele Menschen, die glauben, dass wir aus irgend einem Grund ein höheres und besseres Wesen sind, als Tiere.

Klar, es liegt in der Natur, bzw. in der Evoluion, dass der Stärkere überlebt. Doch genau dieses sozialdarwinistische Prinzip lehnen wir auf der Ebene der Menschheit so konsequent ab - wieso schliessen wir die Tierwelt aus unseren ethischen Überlegungen aus?

Dadurch, dass wir die Fähigkeit zur Selbstreflexion erhalten haben, können wir auch evolutorische Prinzipien überwinden - somit gibt es keine Entschuldigung für unethisches Handeln gegenüber Tieren.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 3. März 2010 Verstoss melden
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Ein Nein gegen diese Initiative ist nicht ein Nein gegen den Tierschutz.

Seit 2008 haben wir ein neues Tierschutzgesetz. Danach muss jeder Kanton eine Tierschutzfachstelle bezeichnen, die den Vollzug dieses Gesetzes sicher stellt (Art. 33) und Art. 24 schreibt den Kantonen vor, dass sie nicht nur bei strafbaren vorsätzlichen Verstossen gegen das Gesetz einzuschreiten haben, sondern auch wenn die Tiere vernachlässigt oder unter ungeeigneten Bedingungen gehalten werden.

Es ist nicht nur bedauerlich, sondern verwerflich, wenn einige Kantone den Vollzug vernachlässigen und selbstverständlich bin ich auch dafür, dass dieser Missstand behoben wird, aber ich will nicht glauben, dass der einzige Weg dazu, die Schaffung eines neuen Gesetzes ist.
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Ein Nein gegen diese Initiative ist nicht ein Nein gegen den Tierschutz.

Seit 2008 haben wir ein neues Tierschutzgesetz. Danach muss jeder Kanton eine Tierschutzfachstelle bezeichnen, die den Vollzug dieses Gesetzes sicher stellt (Art. 33) und Art. 24 schreibt den Kantonen vor, dass sie nicht nur bei strafbaren vorsätzlichen Verstossen gegen das Gesetz einzuschreiten haben, sondern auch wenn die Tiere vernachlässigt oder unter ungeeigneten Bedingungen gehalten werden.

Es ist nicht nur bedauerlich, sondern verwerflich, wenn einige Kantone den Vollzug vernachlässigen und selbstverständlich bin ich auch dafür, dass dieser Missstand behoben wird, aber ich will nicht glauben, dass der einzige Weg dazu, die Schaffung eines neuen Gesetzes ist.
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Ein neues Gesetz ist durch Annahme der Initiative nicht erforderlich. Die Anpassung eines Artikels der neuen eidg. Strafprozessordnung würde m.E. ausreichen. Der - wichtige - verwaltungsrechtliche Vollzug (Kontrollen, Verfügungen, Tierhalteverbote etc.) wird nicht ersetzt. Der Tieranwalt ergänzt ihn durch Sicher stellen, dass Tierquälereien und andere strafrechtlich relevante Verstösse gegen das Tierschutzrecht tatsächlich geahndet und angemessen bestraft werden. Deshalb schützt ein Nein den Tierquälern und ein Ja den Tieren. Antoine F. Goetschel
Antoine Goetschel 22. Januar 2010 Verstoss melden
@Sami: Stimme Dir 100% zu!
Isabel Garcia - Gemeinderätin Zürich, Kreis 3, GLP 17. Februar 2010 Verstoss melden
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Die Initiative ist recht schwammig formuliert, was einen weiteren Angriffspunkt gegen Tierversuche mit sich bringt. Damit ist der Forschungsplatz Schweiz gefährdet. Es darf nicht sein, dass die Abwanderung hoch dotierter Wissenschaftler zunimmt.
Beispiel:
http://www.20min.ch/news/wissen/story/Schlappe-fuer-Uni-und-ETH-Zuerich-25560035
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Ich bin dafür die Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren. Ganz vermeiden lassen sie sich nicht. Man kann Beispielsweise dem Hirn nur beim Denken zuschauen wenn man Messungen direkt an der Nervenzelle durchführt. Hunderttausende Patienten mit künstlichen oder biologischen Herzklappen leben nur dank ausgeklügelter Versuche an Tieren.
Jane Doe 10. Februar 2010 Verstoss melden
Die Initiaitve beinhaltet keine Einschränkungen. Sie ist keine Verschärfung des bestehenden Tierschutzgeetzes. Insofern ist ihre Argumentation mangelhaft. Ziel der Initiative ist es lediglich, das geltende Recht vermehrt umzusetzen. Der Vergeich von Kantonen, in welchen eine Tieranwaltschaft besteht mit solchen, wo es keine solche Institution gibt, spricht Bände was die Umsetzung des Gesetzes betrifft.
Dennis aus Biel/Bienne - GLP 17. Februar 2010 Verstoss melden
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Es ist richtig, dass auch Tiere Rechte auf Schutz und lebenswerte Bedingungen haben.
Ich denke aber, dass die Verpflichtung der Kantone zu Tierschutzanwälten bloss ein weiterer Papiertiger ist und nur zu einer weiteren Belastung, der schon heute überlasteten Gerichte führt.
Mir ist Tierschutz auch wichtig, darum plädiere ich dafür, dass die bestehenden Kontrollen ausgebaut und drakonische Urteile gegen Verstösse des Tierschutzes ausgesprochen werden.

Mehr Anwälte haben bisher in der Praxis, noch nicht mehr Gerechtigkeit gebracht.
Gygax Marcel - CVP 15. Januar 2010 Verstoss melden
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Die Auswertung sämtlicher Tierschutz-Strafentscheide in der Schweiz unter http://www.tierimrecht.org/de/faelle/ belegt: Wo der Tieranwalt amtet, sind die Strafen empfindlich höher als in anderen Kantonen und werden weit überdurchschnittlich mehr Strafverfahren durchgeführt (31,6% aller Fälle im Kanton Zürich). Hier vertritt die Interessen der Tiere jemand vor Statthalterämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten und stellt so zusätzlich sicher, dass Verfahren wegen Tierquälereien und anderen Tierdelikten nicht versanden, sondern sauber von Anfang bis zum Schluss durchgeführt werden und zu einer gerechten und angemessen Bestrafung mit Geldstrafen und/oder Bussen führen. In den allermeisten Kantonen fehlt dies und in manchen wird das Tierschutzgesetz strafrechtlich gar nicht oder kaum vollzogen. Weshalb soll es den Tieren in anderen Kantonen (z.B. VS, GE, TI, GR, GL, BL, ZG, TG, FR, SZ, NW, VD, SH, BS, NE, SO, UR und JU, aufsteigend) so viel schlechter gehen?
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